Unterhalt für 18jäh. Tochter?
17.10.2004 20:04 |
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille
Sehr geehrtes Anwaltsteam
Mein Sachverhalten:
Ich bin seit 12 Jahren geschieden, meine Ex Frau ist damals mit meiner jüngeren Tochter B ( 6 Jahre) aus meinem Haushalt weggegangen. Die ältere Tochter A 10 Jahre, ließ sie bei mir. Ich arbeite als Schichtarbeiter. Mit 13 Jahren kam die jüngere Tochter B , dann auch in meinen Haushalt. Meine Ex- Frau heiratet wieder und meine Tochter kam mit dem Mann meiner Ex nicht klar.
Nach mehrmaligen Schulwechsel bedingt durch das Leben meiner Ex, musste meine Tochter zweimal eine Ehrenrunde drehen. Nach Beendigung ihrer Schulzeit 2003 (keinen Quali), zog Sie aus meinem Haushalt aus, zu ihrem Freund. Dann begann sie eine Lehre als Konditorin, wo ich sie jeden Morgen (3.00 Uhr) von dort abholte und sie auch wieder von dort zu ihrem Freund fuhr (10 Kilometer einfach)
Nach 3 Monaten hat sie der Chef fristlos entlassen, sie zeigte keinen Lehrnwillen und besuchte auch nicht regelmäßig die Berufsschule. So das ich auch an die Schule mehrere Strafen zu entrichten hatte.
Ich war immer bemüht ihr einen Arbeitsplatz auf 400 Euro oder eine Halbtagsstelle zu vermitteln, aber sie zeigte keine Ambitionen meine Angebote wahr zu nehmen. Vom Kindergeld überwies ich ihr immer die Hälfte, aber ich unterstütze sie auch nebenher finanziell. Seit der Beendigung ihrer Lehre besteht kein persönlicher Kontakt mehr, nur über ihre Schwester erfahre ich was sie so macht.
Seit ca Juni/ Juli arbeitet sie mit Ihrer Mutter angeblich auf 400 Euro als Zimmermädchen. Im Juli kam eine Anfrage via SMS ob ich ihr nicht Fahrstunden für den Führerschein finazieren könnte. Aufgrund ihres Verhaltens und auch meiner finanziellen Lage bin ich eigentlich nicht gewillt ihr diesen Gefallen zu tun.
Am 13.10.2004 bekam ich ein Schreiben vom Kreisjugendamt, das mir mitteilte dass meine Tochter B sie aufsuchte und um Hilfe bat eine Unterhaltsklage gegen mich durchzusetzen. Man schrieb mir das man sich mit einer aussergerichtlichen Einigung verständigen könnte, wenn ich ihr monatlich bis zu 600 Euro überweisen würde.
Nun meine Fragen
Da sie ja selbst Geld verdient ( Keine Lehre macht) hat Sie da Anspruch auf Unterhalt?
Ich bin seit 8 Jahren wieder verheiratet, meine jetzige Frau geht auf 400 Euro arbeiten. Von meinen 2000 Euro Verdienst bleibt im Monat höchstens 250 Euro übrig.
Mit dem Verdienst meiner Frau haben wir 650 Euro zur Verfügung.
Ich sehe mich nicht in der Lage, dieser Vorderung des Kreisjugendamtes nachzukommen.
Aber ich habe die Befürchtung, dass wenn ich jetzt nicht zahle, dass sie die Arbeit beendet um auf das volle Geld zu bestehen
Wie soll ich mich in dieser Situation verhalten???
Wielange bin ich eigentlich meiner Tochter finanziell Unterhaltspflichtig da sie ja nicht in meinem Haushalt lebt?
Ich möchte mich schon mal vorab für die Bemühungen und Ratschläge bei Ihnen bedanken
Und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus dem Landkreis Rosenheim