Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Wenn die Mutter nicht zum Unterhalt auf Grund Leistungsunfähigkeit verpflichtet werden kann, so bestimmt sich Ihre Verpflichtung nach dem Tabellenunterhalt lediglich nach Ihrem Unterhalt. Der Anspruch Ihres Kindes würde danach 389,00 € abzgl. 154,00 € Kindergeld abzgl. 205,00 € Ausbildungsvergütung und somit 30,00 € betragen. Zur genauen Berechnung haben Sie Anspruch auf Auskunft gegenüber Ihrem Kind hinsichtlich seines Einkommens.
Lebt Ihr Kind in eigenem Haushalt, so besteht ein Anspruch von 640,00 € abzgl. 154,00 € Kindergeld abzgl. 205,00 € Ausbildungsvergütung somit i.H. v. 280,00 €.. Das Einkommen der Freundin bleibt unbeachtet, ebenso ob das Kind weiterhin bei der Mutter wohnt. Dies kann allenfalls die Mutter entgegenhalten.
Eine Abänderung würde Erfolg haben, wenn Ihr Kind weiterhin bei der Mutter lebt. Die Kosten bestimmen sich unter Beachtung des Gegenstandswertes der begehrte Abänderung für 12 Monate (12 x(216€ - 30€) = 2.232,00 €. und betragen 243,00 € Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten ca. 500,00 €. Die Gerichtskosten müssen Sie als Vorschuss leisten und bei obsiegen werden gegebenenfalls anteilig Kosten auf die Gegenseite zu tragen sein.
Wenn Ihr Kind mehr als die titulierte Unterhaltsforderung begehrt, muss es selbst eine Abänderungsklage erheben oder in einem von Ihnen begonnenen Verfahren als Widerklage erheben.
Die Länge der Verfahrensdauer ist von Gericht zu Gericht bzw. von Richter zu Richter unterschiedlich und kann nicht genau genannt werden.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
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