Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:
1) Ja es kann ein Fall der Unbilligkeit vorliegen, wenn mehrere Kinder durch die Kindesmutter betreut wird. Hier hängt es vom Einzelfall ab.
2) Sie müssen Unterhalt dann solange zahlen, bis die Betreuungssituation sich für die Kiner verbessert hat. Ein genaues Datum wird ohne Kenntnis der Einzelheiten des Falles nicht genannt werden können.
3) Hat die Kindesmutter keine Einkünfte richtet sich der Unterhalt nach dem - uns unbekannten - ehemaligen Gehalt der Kindesmutter. Das neue Gehalt würde angerechnet werden.
4) Wenn die Kindesmutter keinen Unterhalt erhält, muß Sie Sozialhilfe bzw. Hartz 4 beantragen.
5) Es reichen Unterhaltsvereinbarungen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Hinweis
Die vorstehende Beantwortung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Die von mir gegebene Antwort ist eine überblicksartige Beantwortung. Außerdem ist die Beantwortung der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars und kann - insbesondere in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile, Schreiben von Dritten) nicht vorlagen - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.