Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gibt ggf. einerseits eine rechtliche Möglichkeit der Erzwingung der Ausstellung eines Passes durch die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin bzw. die Demokratischen Republik Kongo in Kinshasa (Hauptstadt und Ort der zentralen Druckerei von Ausweisdokumenten), was sich aber allein nach dem Recht der Demokratischen Republik Kongo richtet.
Nach dem deutschen Recht besteht allerdings die Möglichkeit, sich aufgrund der Lage vor Ort und der Unzumutbarkeit der Situation, dass man sich nicht weiter mehr ernsthaft und endgültig um einen Pass bemühen kann, einen sogenannten Ersatzpass ausstellen zu lassen.
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 55 Ausweisersatz
(1) Einem Ausländer,
1.
der einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz nicht besitzt und nicht in zumutbarer Weise erlangen kann oder
2.
dessen Pass oder Passersatz einer inländischen Behörde vorübergehend überlassen wurde,
wird auf Antrag ein Ausweisersatz (§ 48 Abs. 2
in Verbindung mit § 78 Absatz 1 Satz 4 oder
§ 78a Absatz 4
des Aufenthaltsgesetzes) ausgestellt, sofern er einen Aufenthaltstitel besitzt oder seine Abschiebung ausgesetzt ist. [...]."
Verweisen Sie auch allgemein auf die eigenen Sicherheitshinweise der BRD: https://kinshasa.diplo.de/cd-de/themen/reise-sicherheit#content_0
Das muss die Ausländerbehörde gegen sich gelten lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen