Sehr geehrter Fragensteller,
ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Den Mahnbescheid den Sie erhalten haben, hat das Gericht inhaltlich nicht geprüft. Deshalb haben Sie auch die Möglichkeit dem Mahnbescheid zu widersprechen, was Sie auch in jedem Falle tun sollten, soweit Sie den Anspruch des vormaligen Vermieters für unbegründet halten!
Soweit Sie widersprechen geht die Sache „automatisch" vor Gericht, wenn der Vermieter der dann vom Gericht zu setzenden Frist zur Anspruchsbegründung ordnungsgemäß nachkommt. Das bleibt noch abzuwarten, denn die Erfahrung lehrt, dass einige Antragsteller dann doch nicht die Kosten und Mühen eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen.
Hinsichtlich der Begründetheit des gegnerischen Anspruchs sollten Sie unbedingt prüfen, über welchen Zeitraum die Nebenkostennachzahlung verlangt wird, womöglich ist diese nämlich schon verfristet bzw. verjährt.
Ansonsten bleibt aber noch festzuhalten, dass eine nachträgliche Mietminderung bei unterlassener Mängelanzeige kraft Gesetzes ausgeschlossen ist.
Der Mieter verliert seine Minderungsbefugnis sowie seine Gewährleistungsansprüche, wenn er dem Vermieter den Mangel nicht anzeigt und der Vermieter deshalb nicht zur Mängelbeseitigung in der Lage gewesen ist (§ 536c Abs 2; )
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen können Sie mich über 123recht.net auch im Wege einer Telefonberatung konsultieren (http://www.123recht.net/loginvoip.asp?lawyerid=104930)
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,
Ihr
Alexander Stephens
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*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.