Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Unfallverursacher ausfindig gemacht werden kann, müssen Sie nicht die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung tragen. In diesem Fall kann der vollständige Schaden über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgwickelt werden, so dass eine Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung nicht nowendig wird.
Ist der Unfallverursacher unbekannt bzw. kann dieser auch nicht ermittelt werden, kann der Vermieter die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen und dann müssten Sie leider auch die Selbstbeteiligung zahlen. Es kommt hier nicht auf ein Verschulden Ihrerseits an.
Ich hoffe für Sie, dass durch die Zeugen der Unfallverursacher ermittelt werden kann, damit eine Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung nicht notwendig wird.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht