Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ihre Schadenersatzansprüche machen Sie gegenüber dem Haftpflichtversicherer des gegnerischen Fahrzeugs (roter Mini) geltend.
2.
Wenn Sie ein Gutachten zur Schadenhöhe Ihres Fahrzeugs eingeholt haben, wird dort (zumindest im Regelfall) die Höhe der Wertminderung genannt sein. Die Wertminderung können Sie selbstverständlich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
3.
Allerdings werden Sie, was die Höhe der Wertminderung angeht, enttäuscht sein. Die Wertminderung wird weitaus geringer eingeschätzt als der Laie vermutet.
Das liegt daran, dass die Reparaturtechnik heute so fortgeschritten ist, dass das Fahrzeug im reparierten Zustand nicht mehr gegenüber dem unfallfreien Fahrzeug zurücksteht. Dass diese Betrachtungsweise nicht ganz unproblematisch ist, zeigt die Realität beim Verkauf des Fahrzeugs. Oftmals ist der Preisnachlass, den der Verkäufer gewähren muss, deulich höher als der Betrag, den er als Wertminderung erhält.
Das ist jedoch die Sach- und Rechtslage, mit der sich der Unfallgeschädigte abfinden muß.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 02.02.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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