Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Zu der Frage der Tätigkeit des Kollegen kann ich aufgrund der bisher vorliegenden Angaben leider nicht viel sagen. Ich gehe jedoch davon aus, dass der tatsächliche Unfallhergang rekonstruierbar sein sollte.
Zu Ihren weiteren Fragen bzw. Vorstellung bezüglich Rente und Schmerzensgeld kann ich Ihnen mitteilen, dass bei schweren Dauerschäden, wie sie bei Ihnen vorliegen dürften, ein Anspruch auf sogenannte Schmerzensgeldrente besteht. Zur Frage der Höhe des von Ihnen gewünschten Schmerzensgeldes halte ich es für unseriös hier bereits eine Aussage zu treffen, da dies sehr stark von den erlittenen Verletzungen abhängt. Die von Ihnen genannte Summe wurde jedenfalls bereits ausgeurteilt, ob dies in Ihrem Fall tatsächlich auch der Fall sein kann bzw. wird, kann ich jedoch erst nach Überprüfung der Angelegenheit feststellen.
Gerne können wir die Angelegenheit bei einem persönlichen Gespräch besprechen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
mit besten Grüßen
Oliver Kranz
Rechtsanwalt