Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
Wenn der Wagen nicht vollkaskoversichert war, und Sie den Unfall verschuldet haben, gilt Folgendes:
Die Haftung für die Schäden richtet sich nach dem Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein. Dass Sie ehrenamtlich oder unentgeltlich diese Beschäftigung ausüben, entpflichtet Sie nicht von sorgfältiger Ausübung der Beschäftigungspflicht. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz kann Ihnen nicht erlassen werden. Für den Vorsatz haften Sie vollständig, was im Rahmen der Beschäftigung auch für die grobe Fahrlässigkeit gilt. Für normale Fahrlässigkeit wird die Haftung geteilt, während für leichte Fahrlässigkeit nur Ihr Auftraggeber haftet.
Die Frage lässt sich aufgrund Ihrer Angaben nicht endgültig beurteilen. Ich müsste ganz genau wissen, wie es zu dem Unfall kam, wobei dies dann auch nur eine Einschätzung wäre.