Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsangaben möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Antwort ohne Kenntnis der ärztlichen Diagnosen sowie des detaillierten Unfallhergangs erstellt wird.
Zur Höhe des angebotenen Schmerzensgeldes bleibt festzuhalten, dass es sich um eine Summe handelt, welche den von Ihnen geschilderten Folgen des Unfalls durchaus entspricht. Zwar haben Sie eine nicht unerhebliche Zeit im Krankenhaus verbracht und waren mehrere Monate arbeitsunfähig. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sie jedoch keine bleibenden Schäden oder fortwirkenden Benachteiligungen erlitten haben, kann das Schmerzensgeld durchaus als angemessen eingestuft werden.
Hinsichtlich der Verschuldensfrage wäre der genaue Unfallhergang zu betrachten. Sollten die vorgelegten Beweismittel sowie die Aussagen der Zeugen den Eindruck erwecken, dass Sie in der jeweiligen Verkehrssituation nicht hinreichend auf den weiteren Verlauf Ihres Weges hingewiesen haben und somit bei den anderen Unfallbeteiligten den Eindruck erweckten, Sie gefahrlos überholen zu können, ist Ihnen ein Mitverschulden an dem Unfall anzurechnen.
Jedoch ist der Fahrzeugführer vor Einleitung eines Überholvorganges ebenfalls gehalten, sich zu vergewissern, dass er mit seinem Verhalten keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet bzw. verletzt. Sollte er die Verkehrssituation nicht eindeutig einschätzen können, ist auf die Durchführung des Überholvorgangs zu verzichten.
Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen sowie des Kosten- und Prozessrisikos ist an dem Verhalten Ihres Anwalts, in Unkenntnis der gesamten Umstände des Einzelfalles, keine Kritik zu üben.
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Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin