Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich hat derjenige, der einen Überholvorgang startet, erhöhte Vorsicht und den Sicherheitsabstand einzuhalten. Hält er dies nicht ein, so hat er zudem ein Bußgeld zu tragen (30 EUR). Der Abstand beträgt gegenüber PKWs/LKWs 1 m.
Diesen hat er nachweislich unterschritten, sodass es zum Zusammenstoß kam.
Es gilt §5 StVO
. Da hier zudem eine Überbreite des Treckers bestand, hätte er zudem wohl gar nicht überholen dürfen.
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
bei unklarer Verkehrslage oder
….
So oder so hat er schuld, sofern nicht der Treckerfahrer sich ebenfalls falsch verhalten hat.
Dies würde dann ein Gutachter klären müssen oder Zeugen. Gut wäre, wenn Sie etwas dazu sagen könnten und als Zeuge zur Verfügung stehen, das hilft Unschuldigen bei Verkehrsunfällen immer sehr.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen