Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Hinsichtlich der Zahlungspflicht sehe ich Ihren Freund hier in vollem Umfang haften. Da Ihr Freund keine Fahrerlaubnis besitzt, darf er zu keiner Zeit ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Dies ist und war beiden Parteien bekannt. Für ein Mitverschulden Ihrerseits am Unfall nach § 254 BGB
sehe ich keinen Anlass.
Sie sollten hier deshalb sofort einen Rechtsanwalt mit dem außergerichtlichen Schriftwechsel gegenüber der gegnerischen Partei beauftragen und die volle Bezahlung des Schadens fordern. Erfahrungsgemäß erhöht die Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihre Chancen auf eine schnelle und vollständige Zahlung doch beträchtlich.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 25.03.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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