Sehr geehrter Ratsuchender,
lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Da es noch keine (einschlägigen) Delikte gibt, müssen Sie wegen § 315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung) mit einer Geldstrafe von 40 bis 60 Tagessätzen bei Fahrlässigkeit, bei Vorsatz von 65 bis 90 Tagessätzen rechnen plus Fahrerlaubnisentziehung und -sperre bis zu 1 Jahr neben dem Ungemach mit der Mietwagenfirma und der Versicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt