Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Es gibt mehrere Möglichkeiten auf die Missstände aufmerksam zu machen.
Zunächst können Sie sich mit der Schuldirektorin direkt auseinandersetzen. Idealerweise sollte ein solches Gespräch unter Aufzählung der Missstände erfolgen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu wenden. Dies sollten Sie schriftlich unter Aufzählung der Missstände tun. Hier wäre eine Stellungnahme verschiedener Eltern und anderer Lehrer von Vorteil.
Eine Petition an das Kultusministerium kann zusätzlich erfolgen, dürfte aber kaum weitergehende Wirkung als die zuvor genannten Möglichkeiten entfalten.
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Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin