Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund der durch die ungenehmigten Umbaumaßnahmen entstandenen Eigentumsbeeinträchtigung haben Sie neben möglichen vertraglichen Ansprüchen aus der Gemeinschaftsordnung (die zu prüfen wäre) auch gesetzliche Ansprüche auf Schadenersatz über § 823 BGB
.
Dieser Anspruch wird sowohl den entgangenen (Verkaufs)Gewinn, als auch ausbleibende Mieteinnahmen umfassen, wobei Sie dann aber deutlich machen müssten, dass diese (fehlenden) Mieteinnahmen auch beim Verkauf angefallen wären - ansonsten sind diese beiden Schadenpositionen nur alternativ durchsetzbar.
Darüber hinaus haben Sie den Anspruch auf Absicherung und ggfs. sogar Rückbau mit Wiederherstellung der Statik.
Insoweit würde ich ihnen raten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Nach Sichtung aller Unterlagen auch hinsichtlich der Gemeinschaftsordnung wird dann vermutlich ein selbständiges Beweisverfahren notwendig sein, bei dem ein vom Gericht beauftragter Gutachter dann die Schäden und die Schadenbeseitigungsmaßnahmen aufnimmt, so dass die Grundlagen für die Ersatzansprüche damit gesichert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg