Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, bei der Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft vor Ort Anzeige zu erstatten.
Hierzu benötigen Sie keinen Anwalt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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29. Juni 2006
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13:24
Antwort
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