Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bei gemeinsamem Sorgerecht haben Sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam, wenn es darüber nicht schon eine gerichtliche Entscheidung gab. Sie benötigen für den Umzug mit den Kindern daher die Zustimmung des Vaters.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-