Sehr geehrter Fragestellerin,
Ihr Arbeitgeber kann nicht von Ihnen verlangen, einer nachträglichen Befristung Ihrer Anstellung zuzustimmen. Eine derartige Weisung ist nicht von Ihnen zu befolgen und kann daher nicht Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein.
Hierbei unterstelle ich, dass auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, da mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt werden.
Ob nächstes Jahr dann ggf. betriebsbedingte Kündigungen notwendig sind, wenn Ihre Arbeitgeberin Ausschreibungen nicht erhält, wäre abzuwarten. Es müsste dann aber eine Sozialauswahl nach Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten vorgenommen werden. Hierbei wäre dann auch zu berücksichtigen, dass offenbar mehrere Kollegen befristet angestellt sind und in einem gewissen Zeitraum ausscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.11.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Eine Frage hätte ich dazu noch: wie sehe es mit einer sogenannten Änderungskündigung aus? Wenn ich die "normale" Vertragsänderung nicht unterschreibe, könnte als nächster Schritt dieser folgen. Das wäre ja quasi auch eine Art Kündigung. Was wäre, wenn ich das auch nicht unterschreibe? Den Gang vor ein Gericht möchte ich eigentlich vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dankeschön!
Sehr geehrte Fragestellerin,
auch einer Änderungskündigung müssen Sie nicht zustimmen und dies durch Ihre Unterschrift bestätigen. Auch ein solches Verhalten wäre kein Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes.
Sie können in einem solchen Fall das Änderungsangebot uneingeschränkt annehmen, unter Vorbehalt annehmen und ablehnen. Im Letzteren Fall würde sich dann die Änderungskündigung in eine Beendigungskündigung umwandeln. In den beiden letztgenannten Fällen wäre dann eine gerichtliche Klärung erforderlich. Es dürfte allerdings sehr schwierig h für den Arbeitgeber werden dem Gericht zu erklären, dass die Umwandlung Ihrer unbefristeten Anstellung in ein befristetes Arbeitsverhältnis sozial gerechtfertig war. Sie hätten in dem Prozess also gute Aussichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibele r