Sehr geehrter Ratsuchender,
bei Lieferung einer Ware / Erbringung einer Dienstleistung
in das nicht europäische Ausland, und das ist bei der Ukraine der Fall,
fällt eine Umsatzsteuer in der Rechnung nicht an.
Es kann netto fakturiert werden.
Aber: die Umsatzsteuer wird in der Ukraine vom Besteller zu entrichten sein, wofür er
aber selber Rechnung tragen muss. Besonderheiten zu den
einzelnen Ländern können bei den deutschen Auslandshandelskammern
erfragt werden.
Tip vom Experten: Fakturieren Sie vorsorglich auch unter der vollständigen
Steueridentifikationsnummer des Bestellers, damit Sie den Drittlandbezug
später nachweisen können. Ansonsten droht im Falle einer Betriebsprüfung
schon bei kleinsten formalen Mängel eine Nachveranlagung und Sie führen
die Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt als Haftungsschaden ab.
Mit freundlichen Grüßen
Fricke
Rechtsanwalt und Diplom Kaufmann