Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Eine Dienstleistung ist nur dann steuerbar, wenn Sie im Inland erbracht wird, § 1 UStG
.
Der Gesetzgeber hat in § 3a UStG
Regelungen aufgestellt, die festlegen, ob eine Leistung im Inland ausgeübt wird oder nicht.
Grundsätzlich wird die Leistung dort ausgeübt, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt, § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG
oder bei einer Betriebstätte, wo diese ihren Sitz hat, § 3a Abs. 1 S. 2 UStG
.
Wenn Sie hier eine Repräsentanz betreiben und von dort aus eine Rechnung erstellen, dann sollten Sie sich hier auch beim Finanzamt registrieren lassen.
Stellen Sie die Rechnung von dem englischen Unternehmen aus an die deutsche Klinik, müssen Sie die neuen Vorschriften über innergemeinschaftliche Dienstleistung beachten,
wenn die Klinik als "Unternehmer" iSd UStG gilt. Dann muss sie als Leistungsempfänger nach der sogenannten "reverse charge-Regel" diesen Umsatz in seiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
Ist die Klinik als Unternehmer iSd UStG anzusehen, wovon ich ausgehe, gilt das Empfängerlandprinzip, nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG
gilt die Leistung an dem Ort ausgeführt, wo der Empfänger der Dienstleistung seinen Sitz hat, also in Deutschland. Sie sollten daher nachfragen, ob die Klinik eine deutsche UStID hat.
Da Ihr Vertragspartner in Deutschland sitzt und Sie unter der deutschen Repräsentanz firmieren und Rechnung stellen, wird die Leistung hier in Deutschland als steuerbar und steuerpflichtig nach dem deutschen UStG behandelt. Ihr Unternehmen verwendet dann eine deutsche Steuernummer.
Es hängt also von einigen Detailpunkten ab, wie sich die steuerliche Situation darstellt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.
Weiterführende Beratung kann gerne im Rahmen einer Direktanfrage erteilt werden,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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Diese Antwort ist vom 14.04.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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