Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Ich beginne die Ausführungen mit den Fällen 3 und 4, wenn Sie Ihre Leistungen in Rechnungen stellen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betreiber selbst umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, denn der leistende Unternehmer sind hier Sie. Da Sie kein Kleinunternehmer sind, müssen Sie Umsatzsteuer erheben und stellen Sie jedem Kunden eine Rechnung über Euro 16,81 zuzüglich Euro 3,19 Umsatzsteuer. Ob dieser Kunde die an Sie gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, spielt keine Rolle.
Die Rechnungsstellung im Fall 1 und Fall 2 bedeutet, dass Sie dem Vertragspartner eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 S. 2 UStG erteilen. Hier hängt es davon ab, ob der Empfänger, also der Leistende, Kleinunternehmer ist oder nicht. Je nachdem, wie Sie das Nettoentgelt bestimmt haben, stellen Sie die Rechnung entweder zu 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer aus, wenn der Betreiber kein Kleinunternehmer ist und 20 Euro ohne Umsatzsteuer im anderen Fall. Die Situation beim User spielt keine Rolle.
Falls Sie hierzu Fragen haben sollten, nutzen Sie bitte die Nachfragefunkiton.
Haben Sie Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug, so sind die Regeln des neuen Mehrwertsteuerpakets seit 1.1.2010 zu beachten (reverse charge Regel). Bei Online-Dienstleistungen kommt das sicher auch vor. Bei Leistungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU muss der Empfänger der Leistung in seinem Land die Umsätze anmelden. Es sind somit keine "umsatzsteuerfreien" Leistungen im engeren Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin