Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine Strafbarkeit Ihrerseits kann ich nicht erkennen, wenn Sie dem Vater einen einzelnen Umgangskontakt verweigern.
Allerdings geht die Rechtsprechung davon aus, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Umgangskontakt eigenständig zu verantworten hat. Er ist in dieser Zeit für das Wohl des Kindes verantwortlich. Solange er diese Grenze nicht überschreitet, kann er mit dem Kind während des Umgangswochenendes unternehmen, was er möchte - und zwar ohne die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils.
Wenn der Vater somit versuchen sollte, den Umgang gerichtlich durchzusetzen, hätte er nach meiner Einschätzung - die selbstverständlich nur die von Ihnen geschilderten Aspekte berücksichtigen kann - gute Chancen, das Verfahren zu gewinnen. Das gilt insbesondere dann, wenn er - und damit auch die Tochter - über sein Handy grundsätzlich (für Notfälle) erreichbar wären. Eine Verpflichtung, Ihnen die genaue Anschrift zu nennen, sehe ich nicht.
Für die vom Vater geforderte Vollmacht sehe ich keine Notwendigkeit: Auch bei alleiniger Sorge eines Elternteils hat der andere bestimmte Befugnisse während des Umgangs. Dazu gehören Entscheidungen des Alltag ( Essens- und Schlafenszeiten u. ä.). In dringenden medizinischen Notfällen könnte er ebenfalls entscheiden.
Ich kann für einen normalen Wochenendausflug innerhalb von Deutschland keine Notwendigkeit erkennen, die eine schriftliche Vollmacht erforderlich macht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
- Rechtsanwältin -
- Fachanwältin für Familienrecht -
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 24.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 24.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen