Sehr geehrte Ratsuchende,
nach der Mitteilung des Plattformbetreibers haben Sie den empfohlenen Richtpreis erheblich unterschritten und dadurch bei der Beantwortung der Frage die niedrigste Variante gewählt. Ich darf um Beachtung beim Lesen der Antwort und Ihrer Bewertung bitten. Nun zur Antwort Ihrer Fragen:
Nein, der Kindesvater darf nicht ohne Absprache mit Ihnen das Kind an die Großeltern abschieben. Diese gilt auch unabhängig von dem Streit zwischen Ihnen und den Großeltern.
Wenn dieses "Verhalten" nicht abgestellt wird, werden Sie die gerichtliche Entscheidung herbeiführen müssen - der "Gegner" wäre dann der Kindesvater, nicht die Großeltern.
Ich rate Ihnen dringend dazu, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wer die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt finanziell nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht, hat für außergerichtliche Verfahren einen Anspruch auf Beratungshilfe, die beim Amtsgericht zu beantragen ist. Auf
http://ra-bohle.blog.de/2013/05/31/beratungshilfe-16075410/
weise ich hin.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/