Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sehr geehrte Fragestellerin,
Das Umgangsrecht richtet sich weder nach dem Willen der Mutter noch nach dem Willen des Vaters. Es richtet sich auch nicht nach einem Gewohnheitsrecht oder einem bisherigen Umgang, wobei man gegebenenfalls den bisherigen Umgang sicherlich bei einer Fortentwicklung oder Neugestaltung des Umgangs berücksichtigen muss.
Das Umgangsrecht richtet sich alleine nach dem Kindeswohl.
Dies, was die Kindesmutter gesagt hat, insbesondere gegenüber dem Kind, dürfte bereits eine Kindeswohlgefährdung dahingehend nach sich ziehen, dass hier eine psychische Beeinträchtigung des Kindes vorliegt, die nicht sehr vorteilhaft ist.
Von daher empfehle ich Ihnen in jedem Fall hier ein Gespräch dem Jugendamt zu organisieren, zu dem auch die Kindesmutter hinzugezogen wird und gerade auf die Verlautbarung der Kindesmutter gegenüber dem Kind hinzuweisen und dass es hier Probleme gibt, den Umgang ordentlich zu vereinbaren und zu gestalten.
Das Jugendamt ist hierzu verpflichtet, bei der Umgangsvereinbarung zu helfen und die Eltern zu beraten. Hier gibt es gegebenenfalls auch externe Träger, auf die das Jugendamt verweisen kann oder sie auch zurückgreifen können.
Sollte die Kindesmutter weiterhin solche Äußerungen von sich geben, müsste ebenfalls weiter das Jugendamt hiermit einbezogen werden und es sollte innerhalb der Kommunikation zwischen den Eltern ein Niveau geschaffen werden, dass das Kind außer Betracht lässt und die Probleme, die möglicherweise die Eltern miteinander haben, nicht auf das Kind verlagert werden.
Ändert sich dies nicht, wäre zu überlegen, ob der Kindesvater das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, also das Kind zu sich nimmt und dann gegebenenfalls den Umgang auch so gestaltet, dass ein Kindeswohl nicht gefährdet oder beeinträchtigt ist.
Bei einem unproblematischen Umgang ist es in der Regel so, dass das Kind jeweils im Wechsel alle 14 Tage ein Wochenende, die Hälfte der Ferien und die Hälfte der Feiertage bei dem Elternteil verbringt, bei dem es sich nicht auffällt.
Allerdings sind natürlich die Absprachen zwischen den Eltern meist besser und zu bevorzugen und auch weitaus größerem Umfang, wie hier ja auch gelebt möglich. Hat sich das Kind daran gewöhnt, darf der Umgang auch nicht ohne weiteres gekürzt werden, wenn hierdurch des Kindeswohl gefährdet werden könnte.
Was für die Tochter selbstverständlich, jedes Wochenende beim Papa zu sein, so muss allerdings auch berücksichtigt werden, dass auch die Kindesmutter ein Recht darauf hat, am Wochenende ein Wochenende mit ihrer Tochter zu verbringen.
Gegebenenfalls könnte man dann auch einzelne Tage aus der Woche nehmen, bei dem sich das Kind zusätzlich beim Vater aufhält.
Dies wäre dann aber im Rahmen einer Umgangsvereinbarung zu planen und zu besprechen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen