Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist ausgesprochen schwierig, einen Vater, der sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen will, hierzu zu zwingen. Es gibt Gerichte, die den Vater verpflichten, den Umgang mit den Kindern wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang stellt sich dann aber die Frage, ob ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dient.
Ihr erster Schritt über das Jugendamt war schon richtig. Bleiben Sie hier dran und bitten das Jugendamt weiterhin die Vermittlung zu betreiben.
Versuchen Sie hierneben auch selbst mit dem Vater das Gespräch zu suchen und legen ihm dar, dass die Kinder unter dem unregelmäßigen Kontakt leiden. Sehen Sie zu, dass die Kinder im regelmäßigen Kontakt zum Vater, wenn auch nur telefonisch bleiben, damit es nicht zum vollständigen Kontaktabbruch kommt.
Scheitern alle einvernehmlichen Versuche, so besteht die Möglichkeit, beim Familiengericht ein sog. Vermittlungsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren wird dann geführt, wenn es bereits eine gerichtliche Umgangsregelung gibt, aber die Ausübung desselben sich problematisch darstellt.
Soweit Sie diesen Schritt gehen, regen Sie bereits bei der Antragstellung an, dass den Kindern ein Verfahrensbeistand beigeordnet wird. Damit haben die Kinder eine eigene Vertretung im Verfahren. Der Verfahrensbeistand führt sowohl Gespräche mit den Kindern und den Eltern und kann sehr viel zur Vermittlung beitragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt