Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Frage, ob Sie aussagen sollen, lässt sich nur mit "Nein" beantworten. Sie haben bei einer Aussage keinerlei Kenntnis darüber, was in der Strafanzeige behauptet wurde und was bisher durch die Polizei ermittelt wurde. Durch eine Aussage können Sie sich erheblich selbst schaden, auch wenn Sie nur die Wahrheit sagen. Gehen Sie davon aus, dass die Polizei Ihren Angaben eher kritisch gegenüber steht und Ihnen im Zweifel keinen Glauben schenkt.
In solchen Fällen ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Dieser wird zunächst Akteneinsicht nehmen und nach Erhalt der Akte die Sache mit Ihnen besprechen. Ziel der Verteidigung wird - nach jetzigem Kenntnisstand - eine Einstellung des Verfahrens sein. Im ungünstigsten Fall erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Sie.
Eine Prognose ist ohne Kenntnis der Akte aber schlicht unseriös und nicht möglich. Generell gilt, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes immer sinnvoll ist. Dies gilt auch und gerade für Unschuldige.
Beachten Sie bitte, dass dieses Forum nur einer ersten Orientierung dient und eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Braun
-Rechtsanwältin-