Sehr geehrter Fragesteller/in,
Ihr Vorgehen ist in der Tat abenteuerlich. Das Sie das überwiesene Geld jeweils gleich abgehoben haben, macht die Sache aus Sicht der Bank ebenfalls nur verdächtiger.
Soweit der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zutrifft, wäre natürlich nunmehr Ihre Kontosperrung grundsätzlich aufzuheben. Darauf hätten Sie auch einen Anspruch aus Ihrem Bankverbindungsvertrag. Auch die von der Bank geplanten Rückbuchungen wären gegen Ihren Willen nicht durchführbar, schon deshalb, weil der Kontoinhaber nur falsch bezeichnet, aber richtig gemeint war.
Allerdings muss ich hier leider im Konjunktiv bleiben, weil die sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank (Bestandteil Ihres Bankverbindungsvertrages) diese grundsätzliche Rechtslage abändern können. Die Bank hat in Ihrem Fall ja auch durchaus in Ihrem Sinne gehandelt. Sie konnte nicht ahnen, dass die Buchungen durch Sie bewußt und gewollt gerade so gedacht waren.
Als einen ersten Rat für Sie: Setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung, am besten gehen Sie persönlich hin!! und legen Sie den o.g. Sachverhalt Ihrer Bank dar. Nehmen Sie möglichst Unterlagen mit, aus denen sich der Irrtum der Bank und Ihr redlichen Verhalten ergibt (zB Kundenkorrespondenz).
Dann wird sich die Sache entweder a) zu Ihren Gunsten aufklären oder b) Sie können evtl. mit der Bank eine unkonventionelle Vereinbarung zu Gunsten aller Beteiligten treffen oder c) Sie erfahren zumindest aus welchen rechtlichen/vertraglichen Gründen Ihre Bank weiterhin so verfährt. Lassen Sie sich diese Begründung schriftlich geben.
Dort kann man dann ansetzen. Es wäre dann zu prüfen, inwieweit die Bank Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür als Ursache angibt und inwieweit diese Bedingungen überhaupt wirksam sind. Erst danach! macht es Sinn sich über die verbleibenden rechtlichen Möglichkeiten Gedanken zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt