Guten Tag,
üblicherweise wird das Nutzungsrecht im Zusammenhang mit der entgeltlichen Erstellung einer Homepage auf den Kunden übertragen. Das Urheberrecht ist demgegenüber nicht übertragbar und verbleibt bei Ihnen. Die Nutzungsrechte am Quellcode werden normalerweise ebenfalls auf den Kunden übertragen, da er ansonsten die Homepage nicht verändern kann.
Eine Formulierung der Art, wie sie Ihr Kunde wünscht, könnte ungefähr wie folgt lauten:
"Das Nutzungsrecht einschließlich des Rechtes an der Veröffentlichung an dem erstellten Werk und am Source-Code wird auf den Auftraggeber übertragen.".
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de