Sehr geehrte Fragestellerin,
bitte schicken Sie mir das Zeugnis per Mail. Ich werde dann dazu Stellung nehmen.
MFG
Draudt
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Fragestellerin,
bitte schicken Sie mir das Zeugnis per Mail. Ich werde dann dazu Stellung nehmen.
MFG
Draudt
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Draud,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung die wie folgt lautete:
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Sehr geehrte/r XXX,
an Ihrem Arbeitszeugnis fällt folgendes auf:
Die Bewertung entspricht zwar an sich den Anforderungen an ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis, Note 2-3, aber es ist von zwei Leuten unterschrieben, und die Rede ist von "zu meiner Zufriedenheit ". das kann darauf hindeuten, dass nicht beide zufrieden waren.
Auch dass oben die Abteilung steht, mitten an merkwürdiger Stelle bekräftigt das.
Es fehlt die Verhaltensbeurteilung gegenüber Mitarbeitern. Das müsste enthalten sein. Die doppelte Betonung in diesem Zusammenhang von Kollegen und Kolleginnen deutet hier Probleme an.
Auch die Formulierung bezüglich des Zeitrahmens heißt, dass Sie nicht mehr gemacht haben als nötig.
Bei der Tätigkeitsbeschreibung müsste es "Ansprechpartnerin" heißen.
Ansonsten sind die Anforderungen an Form und Aufbau gewahrt.
Wenn Sie das Projekt allein betreut haben, wäre das Wort maßgebend irreführend.
Ich hoffe, diese Informationen bringen Sie bei einem eventuellen Schreiben an den AG weiter.
mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Von meinem iPhone gesendet
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Nun möchte ich gerne von meiner Rückfrageoption gebrauch machen:
- Wie muss das Zeugnis verändert werden um zumindest ein 2er-Zeugnis zu erhalten?
- Soll wirklich der folgende Satz im Zeugnis stehen: "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Dritten ist stets einwandfrei"? Ich dachte, dass die Mitarbeiter entweder in den Kollegen oder in den Dritten enthalten seien.
- Weiterhin soll "im vorgegebenen Zeitrahmen" herausgenommen werden, das habe ich verstanden.
- Die "Wir"-Form soll angewandt werden.
- Bei dem Satz "Frau X ist maßgeblich innerhalb des Projektes XXX verantwortlich für XXX (...)" bedeutet nicht, dass ich Ansprechpartnerin bin? Soll also das Wort "Ansprechpartner" enthalten sein?
- Welche Punkte müssen noch abgeändert werden, damit es sich um ein 2er-Zeugnis handelt?
Da ich unbedingt bis heute Mittag eine Mail verfasst haben muss bitte ich um rasche Rückmeldung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Fragestellerin,
es kommt nicht auf die Veränderung der Punkte an, damit Sie ein 2-er Zeugnis erhalten, sondern auf die Bereitschaft des Arbeitgebers, Ihnen diese Note zu geben. Die Formulierung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" ist eine Note 2. Wenn hier geändert wird, dass es noch unsere, nicht meine heißt, dann ist das o.k.
Die Formulierung, dass auch die Mitarbeiter erwähnt werden, ist üblich. Eher wird kein Bezug auf Dritte genommen. Sondern etwa ein Extrasatz aufgenommen, wie das Verhalten gegenüber Kunden war.
Der Satz bezüglich der Ansprechpartnerin bedeutet das schon, aber es ist die weibliche Form zu wählen, das war hier gemeint.
Bitten Sie um Veränderung der angesprochenen Punkte, die Bewertung an sich ist in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin