Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Ihre Freundin hat Anspruch auf stationäre Behandlung in einem geeigneten Krankenhaus. Das Verschulden bei dem Autounfall spielt insoweit keine Rolle.
Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres erbringen je Tag einer stationären Krankenhausbehandlung 10 Euro als Zuzahlung, wenn die Krankenhausbehandlung zu Lasten der Krankenkasse erfolgt. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Jahr begrenzt.
Ich hoffe, Ihre Anfrage in für Sie zufriedenstellender Weise beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -