Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung wird der neue Nachbar(Käufer) für die Erneuerung der Befestigung verantwortlich sein, wobei ich davon ausgehe, dass der Randsteine und Pflasterung auf Ihrem Grundstück, der Zaun auf dem Nachbargrundstück gelegen haben.
Zwar hatte der Nachbar das Recht, den Zaun zu entfernen und eine ordnungsgemäße Mauer direkt an der Grenze zu errichten; dabei hat er allerdings Ihre Eigentumsrechte hinsichtlich Randsteine /Pflasterung zu wahren.
Diese können zwar für notwendige Bauarbeiten aufgenommen werden; allerdings muss danach dann der ursprüngliche Zustand wieder vom Nachbarn als Verursacher hergestellt werden.
Hierauf haben Sie einen Anspruch (OLG Koblenz, Urt.v. 07.05.1999, Az.: 8 U 1010/98
).
Fordern Sie den Nachbarn also auf, diese Arbeiten binnen einer Frist von 14 Tagen zu erledigen und teilen Sie ihm mit, dass Sie nach Fristablauf die Arbeiten auf seine Kosten durchführen lassen werden. Macht er dieses nicht, können Sie DANACH die Arbeiten vergeben und die Kosten ersetzt verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Diese Antwort ist vom 04.04.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
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Herr Bohle, vielen Dank für Ihre Auskunft.
Nachfrage:
Der Gartenzaun, die Randsteine und ein Teil der Pflastersteine, ca 20cm Breite, waren hinter dem Grenzstein auf dem Nachbargrundstück verlegt. Diese Fläche ist jetzt von der Mauer bedeckt.
Um die Mauer errichten zu können, mussten nicht nur Gartenzaun, die Randsteine und Pflastersteine auf dem Nachbargrundstück entfernt werden, sondern auch weitere Pflastersteine auf meinem Grundstück in einer Breite von ca. 30 cm (wegen Ausgrabung für das Mauer Fundament; das Fundament ist voll auf dem Nachbargrundstück).
Gilt dann immer noch der Anspruch, der kompletten Randstein und Pflasterstein Verlegung, gemäß OLG Koblenz ..., durch den Nachbarn bzw. Kostenübernahme?
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, der Anspruch besteht, allerdings nur für den Teil, der sich auf IHREM Grundstück befindet.
Er hatte zwar das Recht, die Ausgrabungen auch auf Ihrem Grundstück zu machen, um das Fundament herstellen zu können, muss aber dann nach Beendigung der Arbeiten auf IHREM Grundstück den früheren Zustand wieder herstellen, also die Randsteine und Pflasterung BIS ZUR GRUNDSTÜCKSGRENZE wieder neu verlegen.
Macht er dieses trotz Fristsetzung nicht, haben Sie dann den Anspruch auf Kostenübernahme.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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