Sehr geehrte Fragestellerin!
Zunächst: der Brief von dem Anwalt Ihres Mannes ist lediglich eine Forderung, die aufgestellt wird, nicht mehr. Wenn alle Anwälte immer recht hätten, würde es keine Gerichtsverfahren geben.
Der Anwalt Ihres Mannes hat Ihnen Unsinn erzählt: Sie haben auf jeden Fall die Möglichkeit, einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Wenn Ihr Mann genug verdient, muß er Ihnen außer dem Ehegattenunterhalt auch Ihren Anwalt bezahlen (§ 1360a Abs. 4 BGB
). Wenn Ihr Mann dafür nicht genug verdient, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe und (im Scheidungsverfahren) auf Verfahrenskostenhilfe.
Die von dem Anwalt Ihres aufgestellte Forderung bezüglich des Umfangsrechts ist überzogen. Einem 2-jährigen Kind können höchstens ein bis zwei Übernachtungen im Monat und dazu ein bis zweimal wöchentlich ein längerer Umgang am Tage zugemutet werden. Für besonders wichtig wird insbesondere bei kleinen Kindern in der Rechtsprechung gehalten, daß sich klare, regelmäßige Strukturen bilden.
Sie sollten Ihrem Mann klarmachen, daß sie keineswegs mit der von seinem Anwalt vorgeschlagenen Regelung einverstanden sind, und ihn auffordern das Kind am Samstag wieder zurückzubringen und eine einvernehmliche Regelung mit Ihnen zu vereinbaren. Sie können dabei auch ankündigen, daß sie sonst das Umgangsrecht vom Familiengericht regeln lassen werden.
Das Kind dem Vater am Freitag vorzuenthalten, empfehle ich nicht. Ihr Mann darf Ihnen das Kind allerdings auch nicht mit Gewalt wegnehmen.
Sie sollten so bald wie möglich eine Anwältin oder einen Anwalt (am besten vor Ort) aufsuchen, der Sie gegenüber Ihrem Mann in Sachen Umgangsrecht und der weiteren anstehenden Probleme (Unterhalt, Wohnung, evtl. Zugewinnausgleich usw.) vertritt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstraße 80
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E-Mail:
Vielen Dank für diese Antwort. Dies hilft mir sehr weiter.
Bevor ich die oben gestellte Frage hier ins Internet stellte, hatte ich eine email an meinen Mann verfasst mit der höflichen Bitte, im Namen des Kindes, ihn nur von Samstag auf Sonntag abzuholen. Weiterhin hatte ich ihm angeboten, morgen dennoch seinen Sohn besuchen zu kommen- ihn allerdings gebeten, ihn die Nacht über bei mir zu lassen.
Nun habe ich eine Antwort von meinem Mann erhalten (Anrede und 2 persönliche Sätze habe ich weggelassen):
"Ich werde morgen um 15 Uhr bei Euch sein, um meinen geliebten Sohnemann abzuholen.
Solltest Du dich hier quer stellen, so bin ich Montag früh bei Jugendamt und Anwalt."
Es sieht also sehr danach aus, als würde er nicht auf meine Bitte eingehen und auch generell nicht sehr entgegenkommend eingestellt sein, es sieht mir vielmehr nach Krieg aus und ich bekomme langsam Angst. Er hatte mir schon einmal gesagt, er wolle evtl beim Jugendamt erwirken, dass man mir das Kind wegnimmt und er das alleinige Sorgerecht erhält. Können Sie mir irgend etwas für die morgige Situation empfehlen?
Falls diese Nachfrage meine gebotene Geldsumme übersteigt, lassen Sie es mich bitte wissen.
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sollten Ihrem Mann ankündigen, daß Sie die Angelegenheit vor das Familiengericht bringen werden, wenn er nicht zu einer vernünftigen Regelung bereit ist.
Lassen Sie ihn aber das Kind abholen und vereinbaren Sie möglichst schnell einen Termin bei einem Anwalt (Fachanwalt oder Schwerpunkt Familienrecht, Adressen auch aus Ihrer Umgebung finden Sie auf diesem Portal unter Anwaltssuche)!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt