Sehr geehrter Ratsuchender,
da Versicherungsrecht Vertrgsrecht ist, lassen sich Ihre Fragen ohne Kenntnis der Versicherungsbedingungen nicht abschließend beantworten.
In den Musterbdingungen des GDV, den DTV-Güterverischerungsbedingungen 2000/2011 ist unter 17.8 ist geregelt:
"Der Versicherungsnehmer muss sich anrechnen lassen, was er anderweitig zum Ausgleich des Schadens erlangt hat."
> Da heißt, es darf nicht doppelt kassiert werden. Im Falle des Versuchs, liegt ein Betrug(sversuch) nahe.
Damit gibt eine Mitteilungspflicht, Nr. 15.4 S. 1, 2. Alternative der DTV-Güterverischerungsbedingungen 2000/2011
> Den Selbstbehalt werden Sie - vorbehaltlich der Prüfung der Versicherungsbedingungen - vom Spediteur ersetzt verlangen können.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 31.01.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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31.01.2019
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12:08
Antwort
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