Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie werden leider keine Möglichkeit haben, aus Ihrem derzeitigen Vollstreckungstitel gegen den ehemaligen Geschäftsführer vorzugehen. Es liegt in diesem Falle ein "Scheinurteil" bzw. ein "Scheinvollstreckungstitel" gegen eine nicht existente Partei vor. Hier scheidet eine Titelumschreibung aus. Daher hätte die Frage der Passivlegitimation vor der Titulierung der Forderung geprüft werden müssen.
Daher wird Ihnen nur übrig bleiben, sich einen neuen Vollstreckungstitel gegen den ehemaligen Geschäftsführer zu erstreiten. Hierbei wäre allerdings die Frage der Verjährung vorab zu prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel, Rechtsanwalt