Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten und die Anzahl der Arbeitstage gleich bleibt, dann kann der Urlaub nicht gekürzt werden - also für 2016 stehen Ihnen 30 Tage Urlaub zu.
Für das Jahr 2015 kann für jeden Monat der Elternzeit - in Ihrem Fall also 8 Monate - der Urlaub um 1/12 gekürzt, das heißt es wären 10 Urlaubstage (30 - 30 * 8/12). Eine Kürzung, weil die Arbeitsaufnahme während des laufenden Monats erfolgte darf nicht erfolgen, da gemäß § 17 Abs. 1 S. 1
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) der Urlaub nur für jeden vollen Monat der Elternzeit gekürzt werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 19.08.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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