Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wie kann ich meine hälfte so belasten, dass, den Last bestehen bleibt und wird im Rahmen Teilungsversteigerung Nicht gelöscht ?
Sie können z. B.. eine Grundschuld eintragen lassen, sie wird nicht gelöscht, sondern vom Ersteher übernommen.
Hier weiteres Info
http://www.zwangsversteigerung-rechtsanwalt-muenchen.de/grundschulden/129-grundschulden-in-der-teilungsversteigerung
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2. Ziel ist potentielle Kaufinteressenten von Ersteigerung abzuschrecken.
Das ist übliche Praxis
3. Nach Auskunft der bekannten Rechtspflegerin die o.g. Variante hätte kein Erfolg. Sämtliche Lasten die nur auf einem hälftigen Miteigentumsanteil des Antragsgegner eingetragen sind werden im Rahmen der Teilungsversteigerung gelöscht und aus dem Erlös beglichen. Hat die Rechtspflegerin recht ?
Ja, sie meint die s.g. Niedrigsgebotstheorie
Hier weiteres Info
http://www.zwangsversteigerung-rechtsanwalt-muenchen.de/schach-der-zwangsversteigerung/130-niedrigkeitsgebotstheorie
4. Oder gibt es eine Möglichkeit fier Wohnsache so zu belasten dass, bestehen bleibt und keine wird sich trauen zu ersteigern ?
Nicht alle Gerichte wenden die Niedrigsgebotstheorie an, weil sie sehr streitig ist. Wenn die zuständige Rechtspflegerin aber schon sagt, dass sie angewendet wird, wird die Belastung wohl kein Erfolg haben. Man kann aber probieren, sie riskieren nur die Anwaltskosten und Grundbuchgebühren. Man kann überlegen, ob man die Hälfte vermieten kann oder selbst die Wohnung ersteigert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 08.07.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr Geehrte Anwältin,
Frage zu Ihrem Vorschlag:
"Sie können z. B.. eine Grundschuld eintragen lassen, sie wird nicht gelöscht, sondern vom Ersteher übernommen"
Bestehendbleibende Rechte, die bis her nur einen Anteil belastet haben, belasten auch nach dem Zuschlag nur diesen Anteil und nicht etwa das ganze Grundstück. Denn die Gläubiger dieser Rechte haben keinen Anspruch darauf, dass das Haftungsobjekt durch die Teilungsversteigerung erweitert wird.
Ist es möglich eine Grundschuld nach Antragstellung für Teilungsversteigerung bzw. Beschlagnahme des Objektes (Z.B. zu Günsten einer vertrauter Person) eintragen lassen?
Wie funktioniert die Lösung wenn ich nur meinen Anteil belaste mit einer Grundschuld in Höhe von Z.B. 100000 € und hälftiger Erlös für diesen Anteil wird nur 30000 € ?
Ist es möglich eine Grundschuld nach Antragstellung für Teilungsversteigerung bzw. Beschlagnahme des Objektes (Z.B. zu Günsten einer vertrauter Person) eintragen lassen?
ja
Wie funktioniert die Lösung wenn ich nur meinen Anteil belaste mit einer Grundschuld in Höhe von Z.B. 100000 € und hälftiger Erlös für diesen Anteil wird nur 30000 € ?
ich verstehe die Frage nicht. 100.000 € werden bestehen bleiben. Für sie wird der Ersteher der Gläubigerin der Grundschuld 100.000 € und evtl. Zinsen zahlen müssen, damit sie ihm Löschungsbewilligung erteilt. Sie bekommen 30.000 aus dem Erlös.
Freundliche Grüße Zelinskij