Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Für die Rechte aus Entstehung, Änderung, Übergang usw. an Grundstücken gilt stets der Gerichtsstand und das Recht der Belegenheit, also der Ort an dem sich das Grundstück die Immobilie befinden, vgl. auch Art. 43 EGBGB
In Ihrem Fall somit in den USA. Der Hintergrund des Grundsatzes „lex rei sitae“ dient vor allem der Rechts- und Verkehrssicherheit, da die anwendbare Rechtordnung leicht feststellbar ist.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 01.02.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
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Sehr geehrte Frau Merkel,
vielen Dank für die Beantwortung.
Könnten Sie mir kurz schildern, wie so ein Verfahren in den USA abläuft, das heisst, mit welcher Dauer und welchen Gerichtskosten in etwa zu rechnen ist ?
Vielen Dank.
Versteigerungen (Foreclosure transactions) werden durch die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten geregelt. Da sich die Bestimmungen über Verfahren, Ablauf und Durchführungen von Versteigerungen (Foreclosure Law) in den einzelnen Bundesstaaten teilweise gravierend voneinander unterscheiden, ist eine allgemeine Aussage hier nicht möglich.
Sie sollten sich mit einem Anwalt vor Ort in Verbindung setzen, um Einzelheiten zu besprechen. Hilfe bei der Anwaltssuche finden Sie beispielsweise bei der Deutschen Botschaft.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin