Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, allerdings muss ausgeschlossen sein, dass eine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis besteht. jedoch kann es sein, dass der Arbeitsvertrag abzuändern wäre, daher rate ich dazu, den Arbeitgeber zu informieren- zumal es eine Obliegenheitsverletzung (gegenseitiges Vertrauen) sein könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
29. November 2022
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18:31
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht