Sehr geehrter User,
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihrer Frage beantworte ich gerne wie folgt:
Ist bei einem Tarifwechsel dieser Passus heranzuziehen, da er sich ja auf einen neuen Vertrag bezieht, aber kein neuer Vertrag geschlossen wurde, sondern lediglich ein Tarifwechsel?
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind aus der Sicht eines durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers auszulegen (vgl. BGH v. 23.6.1993 – IV ZR 135/92
, BGHZ 123, 83
, 85 = MDR 1993, 841
). Danach wäre die geschilderte Regelung wohl auch bei einem Tarifwechsel anzuwenden.
Es besteht aber möglicherweise ein Schadensersatzanspruch gegen die Versicherung wegen Verletzung vertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB
) zur bestmöglichen Beratung. Die Summe der bis zum 31.12.2008 zu zahlenden Prämie zuzüglich Selbstbeteiligung darf nicht höher liegen als die fiktive bisherige Prämie zuzüglich früherer Selbstbeteiligung. Ansonsten hätte die Versicherung zum Tarifwechsel zum 31.12.2008 raten müssen.
Im Ergebnis dürfen <Sie jedenfalls nicht schlechter Stehen als ohne Tarifwechsel.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste Orientierung vermittelt zu haben. Nutzen sie gegebenenfalls die Nachfrageoption.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ohne die genaue Kenntnis der wohl umfangreichen Unterlagen/ Verträge nur allgemeine Ratschläge erteilt werden können. Die Plattform 123 Recht kann eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Falls Sie eine genaue Überprüfung an Hand des Vertrages und der sonstigen Unterlagen durch mich wünschen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass auf der Plattform 123 Recht das Portal „Frag-einen-anwalt.de“ keine Upload-Funktion anbietet. Nur bei dem Portal „Anwalt Direktanfrage“ können Sie Dateien und Dokumente anhängen.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 06.04.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 06.04.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen