Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Tätigkeitsschlüssel dient allein dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Statistik über die Beschäftigung in Deutschland führen kann. Ihr neuer Arbeitgeber erhält keinen Einblick in den vom alten Arbeitgeber (falsch) übermittelten Tätigkeitsschlüssel. Arbeitsrechtliche Konsequenzen haben Sie also wegen eines falschen Tätigkeitsschlüssels nicht zu befürchten, entscheidend sind allein Ihre eigenen Angaben über Ausbildung etc. bei der Bewerbung - diese müssen natürlich korrekt sein.
Wenn die weiteren Angaben wie z.B. Beschäftigungszeit (wichtig bzgl. späterem Rentenanspruch) auf der Bescheinigung gemäß § 25 DEÜV richtig sind, brauchen Sie wegen des falschen Tätigkeitsschlüssels nicht zwingend etwas zu unternehmen. Wichtig ist, dass Sie die neue Meldung Ihres neuen Arbeitgebers überprüfen (diese erhalten Sie in Kopie), damit sich dort keine Fehler einschleichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen