Sehr geehrter Fragesteller,
da das Sommersemester noch nicht begonnen hat und Sie den Antrag auch wieder zurückzogen hatten und sogar exmatrikuliert worden sind, brauchen Sie den Gebührenbescheid auch nicht zu bezahlen.
Ich würde Ihnen dennoch raten, einfach um weiteren Ärger zu vermeiden, dass Sie einen kurzen Hinweis an die Uni schreiben und die Situation erklären.
Hier scheint die Verwaltung wohl etwas durcheinander gebracht zu haben.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 11.04.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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E-Mail:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Zurückziehung der Rückmeldung habe ich erst dann veranlasst als ich schon den Gebührenbescheid in den Händen hatte. Ändert sich daran etwas?
Dankeschön
Alles Gute.
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie dennoch exmatrikuliert worden sind, dann ändert sich an der Antwort nichts.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt