Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der Weigerung Ihrer Tochter zur Herausgabe einer Studienbescheinigung Stellung und beantworte diese wie folgt:
Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass Ihnen selbstverständlich ein Herausgabeanspruch zur Vermeidung steuerlicher Nachteile zusteht.
Sofern Ihre Tochter daher weiterhin die Herausgabe verweigern sollte, bleibt leider nur die Einreichung einer zivilrechtlichen Auskunftsklage, die die Vorlage entspr. Unterlagen / Bescheinigungen umfasst.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Nur zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass sich eine Zweigstelle meiner Kanzlei in Hessen befindet.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin