Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.
Aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sofern die Entega Forderungen gegenüber Ihnen geltend macht, muss es hierfür eine rechtliche Grundlage geben.
Ihrer Sachverhaltsdarstellung entnehme ich, dass es Ihrerseits kein eigenes Vertragsverhältnis mit der Entega gibt. Insofern kann die Entega auch keine Forderungen aus einem Energielieferungsvertrag mit Ihnen geltend machen.
Gegebenenfalls will die Entega hier Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. Hierfür wäre es aber notwendig, dass Sie einen Schaden der Entega verursacht haben. Sofern ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie selber keine der offenen Posten verursacht, insbesondere keinen fraglichen Strom verbraucht. Insofern ist auch keine Schadensverursachung Ihrerseit zu erkennen.
Als Vermieter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, die Verträge zwischen Ihren Mietern und den Energielieferern zu überwachen. Insofern obliegt es der Entega, sich an Ihren Kunden schadlos zu halten. Das hierbei entstehende Risiko fällt nicht zu Ihren Lasten. Dieses wäre auch unbillig, da Sie als Vermieter keinen Einfluss darauf haben, mit wem Ihr Mieter Energielieferungsverträge schließt.
Hieraus folgernd würde ich Ihnen raten, die Entega schriftlich darauf hinzuweisen, dass kein Vertragsverhältnis besteht und Sie auch keinen Schaden verursacht haben. Sollte die Entega die Forderung gerichtlich geltend machen, sollten Sie die Sache einem Anwalt übergeben. Spätestens dann muss die Entega darstellen, worauf Sie Ihren angeblichen Anspruch stützt.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierungshilfe gegeben zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolai F. Zutz
-Rechtsanwalt-
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Diese Antwort ist vom 23.10.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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