Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
Wenn man sich die Vorschrift des § 95 AMG genau ansieht, stellt man sich die Frage, ob Ihr Mann übrhaupt strafrechtlich relevant gehandelt hat.
Die Norm spricht vom " In VErkehr bringen".
Noch kein Inverkehrbringen ist die bloße Einfuhr eines Arzneimittels zum Zwecke der Veräußerung (BGH MedR 1999, 270 = StV 1998, 663 = BeckRS 1998, 31360771).
Auch die Anwendung eines Arzneimittels am Patienten kann nicht unter die Tathandlungsalternative des Inverkehrbringens subsumiert werden (BVerwGE 94, 341 = NVwZ 1994, 1013 = BeckRS 1993, 30427384 [tierärztliche Hausapotheke]; Deutsch/Lippert § 4 AMG Rn. 60).
Insbesondere wird die Anwendung eines Arzneimittels nicht von dem Begriff der Abgabe erfasst, weil die bloße Anwendung nicht mit einem Übergang der tatsächlichen Verfügungsgewalt verbunden ist (BVerwGE a. a. O.; Kloesel/Cyran § 4 AMG Nr. 58; Rehmann § 4 AMG Rn. 19; Pabel, Sind Verkehrsverbote nach dem Arzneimittelgesetz auch Anwendungsverbote für den behandelnden Arzt, NJW 1989, 759, 760).
Ihr Mann hat lediglich das Arzneimittel wegen einer nachweislichen Erkrankung bestellt, es also nicht in den Verkehr gebracht.
Ich gehe davon aus, dass die Beamten etwas voreilig gehandelt haben.
Zwar bestimmt § 95 Abs. 1 Nr. 2b, dass der Besitz strafbar ist. Zum einen hat Ihr Mann keinen Besitz ausgeübt und zum anderen spricht das Gesetz hier entgegen § 6a AMG, was wiederum mit Doping im Sport zu tun hat und das hat Ihr Mann ja nun nicht vor.
Die Handlung Ihres Mannes lässt sich daher nicht unter die Strafnorm subsumieren mit der Folge, wie ich annehme, dass er straffrei ausgehen wird.
Wie sollten Sie sich nun verhalten.
Entweder schweigen Sie und warten, was kommt oder Sie beziehen - möglicherweise nach anwaltlicher Akteneinsicht - schriftlich Stellung unter Hinweis auf den Regelungsgehalt der Norm.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht und unterlassene oder nicht mitgeteilte Informationen die rechtliche Lage verändern können.