Strafmaß für Diebstahl geringwertiger Gegenstände
| 09.11.2004 17:50
| Preis:
***,00 € |
ich brachte gehaufte Ware in ein Warenhaus zurück,bekam mein Geld und ging an einen Wühltisch.Mit der Absicht, eine Geldbörse zu kaufen. Dabei legte ich die leere Tüte von den zurückgebrachten Sachen mit auf den Tisch. Als ich mich für eine Geldbörse entschieden hatte, nahm ich diese, samt der leeren Tüte und ging an die Kasse. Dort bemerkte ich, dass ich meinen Rabattgutschein vergessen hatte und lies die Börse auf meinen Namen zurücklegen. Beim verlassen des Hauses wollte ich meine eigene Geldbörse, die ich an der Kasse schon in der Hand hatte und die leere Tüte fast einstecken, da bemerkte ich, dass ich beim Wühltisch offenbar, mit samt der Tüte eine Schlüsseltasche im Wert von 5,99 Euro mit angepackt hatte.An der Tür angekommen, fühlte ich, dass ich etwas Unrecht tue, doch hatte ich nicht den Mut, einfach zurückzugehen und das Teil abzulegen,man hätte es ja beobachten können!!. Dafür kam es narütlich schlimmer, der am Eingang stehende Wachmann nahm mich mit und überführte mich des Diebstahls. Ich bereue diese Tat zu tiefst und schäme mich. Noch nie habe ich gestohlen. Welches Strafmaß kann mich erwarten
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