Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Ich rate Ihnen, sofern Sie nicht dringend in die Schweiz müssen, sämtliche Schreiben zu ignorieren. Dies begründet sich wie folgt:
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht kein Abkommen zur Vollstreckung von Bußgeldern. Natürlich kann auch die deutsche Polizei Sie anschreiben und auffordern, das Bußgeld zu begleichen. Die deutsche Polizei wird jedoch nicht vollstrecken; weder das Bußgeld noch die Ersatzfreiheitsstrafe!
Problematisch kann allerdings sein, wenn Sie wieder in die Schweiz einreisen wollen: Sofern Sie Bußgeld und Ersatzfreiheitsstrafe "ignorieren", stehen Sie dort im Fahndungsregister und können somit bei erneuter Einreise in die Schweiz auch festgenommen werden. Möglich wäre auch, dass man Ihnen für das Schweizer Staatsgebiet die Fahrerlaubnis aberkennt. Sofern Sie also doch vielleicht in die Schweiz müssen, empfehle ich Ihnen, das noch festzusetzende Bußgeld zu bezahlen, um hier Probleme für Sie zu vermeiden.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier Informationen weggelassen, hinzugefügt oder zu ungenau dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen.
Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt