Sehr geehrter Ratsuchender,
die Höhe des Tagessatzes bemmisst sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Diese wird durch 30 geteilt und ergibt dann durch Rundung auf volle Euro den Tagessatz. Sie sollten also einmal nachrechnen. Vorbehaltlich der Kenntnis der Höhe der von Ihnen bezogenen Leistungen und Ihrer familiären Verhältnisse erscheinen mir 20 EUR aber tatsächlich auch recht hoch.
Ratenzahlung können Sie beantragen, und zwar bei der Staatsanwaltschaft als zuständige Strafvollstreckungsbehörde.
Eine Verfolgung Ihrer Tat als Ordnungswidrigkeit kommt nicht mehr in Betracht, nachdem diese bereits als Straftat geahndet worden ist.
Ja, es künnen noch weitere Kosten auf Sie zu kommen, nämlich die durch das Verfahren verursachten Kosten, die Ihnen noch gesondert aufgegeben werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt