Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich möchte sie sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Informationen wie folgt summarisch beantworten.
Es gibt in der Literatur und Rechtsprechung jedenfalls eine Reihe von Fällen, welche ich Ihnen sogleich mit den entsprechenden Nachweisen zitieren möchte. Für eine lesenswerte Vertiefung bietet sich u. a. Wabnitz/Janovsky, Wirtschaftsstrafrecht, 2. Auflage 2004 (mit weiteren umfangreichen Nachweisen der Literatur) an. Dieses Werk dürften Sie in einer gut sortierten (juristischen) Bibliothek finden.
1. Werbeanzeigen, in denen das Publikum auf den Totalausverkauf aufmerksam gemacht wurde, obwohl auch solche Waren zum Verkauf angeboten wurden, die erst für diese Gelegenheit angeschafft worden waren (OlG Celle in Wistra 1986, 39).
2. Progressive Anwerbung von Vertragshändlern für den Direktvertrieb eines Motoröls mit Teflonzusatz, wobei immer wieder – wissentlich unwahr – darauf hingewiesen wurde, dass das Produkt konkurrenzlos sei und dass die Mitarbeit den beitretenden Vertragshändlern die Möglichkeit einer Existenzgründung öffne (OLG Frankfurt in Wistra 1986, 31).
3. in Aussicht stellen ungewöhnlicher Verdienstmöglichkeiten der Besucher von Werbeveranstaltungen, wenn Sie neue Kunden für den in drei Phasen unterteilten Kurs zur Selbsterziehung, Selbsterkenntnis und beruflichen Weiterbildung werben, obgleich solche Möglichkeiten für die überwiegende Mehrheit der Interessenten in Wirklichkeit nicht gegeben war (BGH GA 1978, 332).
4. Progressive Werbung (so genanntes Schneeballsystem), wobei der Werbende die Möglichkeit, Bestellscheine abzusetzen, jedem Kunden ohne Rücksicht auf die Zahl der schon Geworbenen gleich günstig erscheinen lässt (BayObLG in NJW 52, 715).
5.
Weitere Anwendungsfälle sind z.B. die gewerbliche Kreditvermittlung (Kredit für Jedermann), oder Lockvogelangebote, irreführende Angaben über die Beschaffenheit,, den Ursprung, die Herstellungsart, die Preisbemessung von Waren; über den Besitz von Auszeichnungen, über den Anlass oder den Zweck des Verkaufs.
Eine abschließende Aufzählung aller möglichen Fallkonstellation ist leider im Rahmen dieser Anfrage sicherlich nicht möglich. Insoweit wird auf die oben stehende Literatur weiterverwiesen.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen mithin beantwortet worden sind. Ansonsten stehe ich für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 18.01.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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