Sehr geehrte Fragestellerin,
die Anwaltskosten sind dann stets erstattungsfähig, wenn es sich um eine unerlaubte Handlung handelte, allerdings nur in Höhe von € 83,54 brutto. Die Ware kann er auf dem Postwege zu Ihnen senden.
Bei der Polizei könnten Sie entweder die Tat einräumen, wenn Sie die Tat begangen haben oder sich anwaltlich vertreten lassen (€ 458,00 als Pauschale), um das Verfahren dann mit Hilfe der Akteneinsicht auch einstellen zu lassen und die Chancen ggf. erhöhen, dass das Verfahren ohne Strafe endet.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 (WhatsApp)
Web: http://www.anwalt-prime.de
E-Mail:
Vielen Dank für Ihre Antwort . Ich habe tatsächlich privaten Rechtschutz . Wie nehme ich Kontakt mit Ihnen auf für weiteres Vorgehen ?
Könnte man mit Ihrer Hilfe trotz Schuld eventuell Strafmilderung bekommen ?
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne können Sie mich auch direkt per E-Mail kontaktieren. Eine Einstellung des Verfahren ist mitunter auch möglich. Gerne kann ich auch eine kostenfreie Deckunganfrage stellen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt