Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach meiner ersten Einschätzung kann ich Ihnen von einer Klage eher nur abraten, was ich wie folgt begründe:
Zum Einen wurde bereits die Sache durch einen Juristen bei der Widerspruchsbehörde geprüft und zum Anderen dürfte sie auch Recht und Gesetz entsprechen.
Ich habe mir die betreffende Satzung im Internet angesehen, diejenige der Gemeinde, die mir hier neben Ihrem Namen angezeigt wird.
Veröffentlicht wurde die Satzung für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag am 26.06. 2011 - das stimmt wohl beziehungsweise fast, bei mir wird der vom 25.06.2011 angezeigt, was aber egal ist für die rechtliche Beurteilung.
Beitragspflichtig sind jedenfalls auch unbebaute Grundstücke, sei es auch nur mit einem Beitrag ohne wiederkehrende Leistungsverpflichtungen.
Letztlich müsste man natürlich Grund und Höhe der genauen Bescheide prüfen, was die hiesige Erstberatung leider nicht zu leisten vermag.
Aber vom Sachverhalt her habe ich da nur geringe Restzweifel.
Erfahrungsgemäß werden die allermeisten Klagen vom Verwaltungsgericht letztlich in allen Bundesländern abgewiesen, was Straßenausbaubeiträge etc. betrifft.
Ich bedaure, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können.
Ich hoffe dennoch, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen